Teilnahmebedingungen für die Mainova IRONMAN European Championship 2022 – Staffel
1. Teilnahmevoraussetzung, Veranstalter
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert die/der Benutzerin/Benutzer nachfolgende Teilnahmebedingungen. Teilnehmen können nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die körperliche Fitness besitzen, um die Strecke der von ihnen ausgewählten Disziplin 1,5/2,3 km Schwimmen, 90 km Fahrrad fahren oder 21,1 km Laufen) zu bewältigen. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Mainova AG, Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main.
2. Kostenlose Gewinnspielteilnahme, Ausrüstung
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen möglich. Für den Wettkampf werden die Gewinnerinnen/Gewinner mit einem Wettkampf-Outfit (Einteiler und Laufshirt) ausgestattet, welches Sie während des Wettkampfes tragen müssen, und danach in ihr Eigentum übergeht. Das weitere, entsprechend sportarttypische Equipment ist von der/vom Teilnehmerin/Teilnehmer eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu stellen.
3. Preis
Preis des Gewinnspiels ist ein Startplatz für eine Mainova-Staffel bei der Mainova IRONMAN European Championship („Veranstaltung“) am 26.06.2022 („Wettkampftag“), ein Wettkampf-Outfit sowie die Möglichkeit an einem Trainingstag, der von einer/einem prominenten Triathletin/Triathleten durchgeführt wird, teilzunehmen. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer müssen sich bei Ihrer Anmeldung für eine der 3 Disziplinen (Schwimmen, Radfahren, Laufen) entscheiden. Die jeweiligen Gewinnerinnen/Gewinner werden dann einem Team zugelost und absolvieren im Wettkampf einen Teil (ca. die Hälfte) der von ihnen angegeben Disziplin.
4. Anreise, Haftungsausschluss
Die An- und Abreise sowie die Teilnahme an der Mainova IRONMAN European Championship 2022 erfolgen auf eigene Gefahr der Gewinnerinnen/Gewinner. Gewinnerinnen/Gewinner haben am Wettkampftag pünktlich am zuvor mitgeteilten Treffpunkt und Uhrzeit zu erscheinen. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer des Gewinnspiels verzichten auf jegliche Haftungsansprüche gegen Mainova, die mit dem Wettkampf in Zusammenhang stehen, soweit die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Mainova verursacht wurden. Jegliche Schadenersatzverpflichtung der Mainova AG, ihrer Organe, Angestellte und Erfüllungsgehilfinnen/Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Rechte an Bild-/Tonaufnahmen
Den Gewinnerinnen/Gewinnern ist bekannt, dass Mainova von der Veranstaltung Film-, Ton- und Fotoaufnahmen (einschließlich Interviews) anfertigen oder anfertigen lassen kann. Die Gewinner übertragen Mainova ohne örtliche, zeitliche und inhaltliche Einschränkungen das exklusive Recht zur beliebig häufigen Nutzung der durch Mainova von den Gewinnerinnen/Gewinnern erstellten Film-, Ton- und Fotoaufnahmen (einschließlich Interviews) in unveränderter, bearbeiteter oder neu organisierter Form. Dies schließt auch die Nutzung des Materials im Internet ein. Die/Der Gewinnerin/Gewinner ist damit einverstanden, dass ihr/sein Vorname und Wohnort im Internet und in anderen Medien zum Zwecke des Hinweises auf den Gewinn genannt werden kann.
6. Angaben der Teilnehmer, Gewinnspielbeendigung
Es werden nur diejenigen Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei der Auslosung berücksichtigt, die eigenhändig sämtliche für die Teilnahme an dem Gewinnspiel auszufüllenden Eingabefelder vollständig, verständlich und richtig ausgefüllt an Mainova abgeschickt haben. Mainova behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden. Den Teilnehmerinnen/Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegenüber Mainova zu. Die Mainova AG kann einzelne Personen von der Teilnahme an Gewinnspielen ausschließen. Die Mainova AG schließt Teilnehmerinnen/Teilnehmer an Gewinnspielen insbesondere dann aus, wenn sie die Teilnahmebedingungen missachten oder versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels zu beeinflussen oder zu stören. Personen, deren Handlungen unter diesen Paragraphen fallen, kann die Mainova die Gewinnausschüttung verwehren.
7. Benachrichtigung der Gewinnerinnen/Gewinner
Die Gewinnerinnen/Gewinner der Startplätze werden nach Ablauf der Anmeldefrist ausgelobt und unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten Angaben benachrichtigt.
Der Gewinnanspruch erlischt sofort bei Nichterreichbarkeit der/des Gewinnerin/Gewinners, den Mainova nach der Ermittlung der Gewinnerinnen/Gewinner vornehmen wird. Der Gewinnanspruch erlischt ferner bei Nichtannahme des Gewinns durch die/den Gewinnerin/Gewinner. Die Mainova AG ist in diesen Fällen berechtigt, eine/einen neue/neuen Gewinnerin/Gewinner auszulosen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
8. Sonstiges
Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Im Falle einer Verlegung der Veranstaltung durch dessen Organisator sind die Gewinnerinnen/Gewinner zur Teilnahme an der Ersatzveranstaltung in gleichem Umfang berechtigt wie an der verlegten Veranstaltung, in einem solchen Falle wird Mainova die/den Gewinnerin/Gewinner über die organisatorischen Änderungen unverzüglich informieren. Eine Verlegung der Mainova IRONMAN European Championship 2022 durch dessen Veranstalter (die IRONMAN Germany GmbH, Höchster Straße 90, 65835 Liederbach am Taunus) oder aufgrund behördlicher Anordnungen etwa zur Gefahrenabwehr sowie sonstige Änderungen des Gewinns, die durch außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters des Gewinnspiels liegende Faktoren bedingt sind, begründen keine über die Berechtigung zur Teilnahme gemäß Satz 2 dieser Ziffer hinausgehende Ansprüche des Gewinners.
Gleiches gilt bei einer endgültigen Absage der Mainova IRONMAN European Championship 2022 durch dessen Veranstalter oder aufgrund behördlicher Anordnungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters des Gewinnspiels liegt. Für diesen Fall entfällt der Anspruch der/des Gewinnerin/Gewinners auf den Gewinn ersatzlos und der Veranstalter wird insoweit von seiner Leistungspflicht frei.
9. Rechtsweg, Fristen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter des Gewinnspiels zu richten. Die Mainova AG behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen, insbesondere z.B. einer Änderung der Rechtslage, Gewinne durch andere Gewinne zu ersetzen, die Durchführung zu ändern oder das Gewinnspiel insgesamt abzusagen. Ansprüche der Teilnehmerinnen/Teilnehmer gegen die Mainova AG bestehen in diesem Fall nicht.