Energiegeladen zur Eintracht!
Teilnahmebedingungen für das Mainova-Gewinnspiel „Energiegeladen zur Eintracht!“
1. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Mainova AG, Solmsstr. 38, 60623 Frankfurt.
2. Mitmachen können nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des teilnehmenden Unternehmens (Mainova AG) sowie ihrer Dienstleister und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Für die Teilnahme am Gewinnspiel gelten die jeweiligen Regelungen und die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen, sowie ergänzend der Datenschutzhinweis (https://www.mainova-aktionen.de/datenschutz).
3. Das Gewinnspiel für das jeweilige Bundesliga-Heimspiel von Eintracht Frankfurt startet an dem Tag, an dem die Gewinnspielanzeige auf den Social Media Kanälen erscheint und endet an dem auf der Website www.mainova-aktionen.de/aktion/energiegeladen-zur-eintracht angegebenen Datum und Uhrzeit. Nachträglich eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Der genaue Teilnahmezeitraum ist auf der obenstehenden Website angegeben.
4. Die Teilnahmeist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert die nutzende Person diese Teilnahmebedingungen.
5. Es werden nur Personen berücksichtigt, die die Teilnahmebedingungen erfüllen und das Teilnehmerformular www.mainova-aktionen.de/aktion/energiegeladen-zur-eintracht mit allen erforderlichen Angaben (Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefonnummer, Geburtsdatum) fristgerecht absenden. Jede Person darf nur einmal je Gewinnspiel teilnehmen.
6. Die Auslosung findet nur unter den teilnehmenden Personen statt, die eigenhändig sämtliche für die Teilnahme an dem Gewinnspiel notwendigen Angaben(Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefonnummer, Geburtsdatum) vollständig, verständlich und richtig gemacht haben und diese fristgerecht per Teilnehmerformular unter www.mainova-aktionen.de/aktion/energiegeladen-zur-eintracht abgesendet haben. Die Teilnehmerformulare mit den erforderlichen Angaben müssen spätestens bis zum auf der obengenannten Website stehenden Einsendeschluss eingegangen sein. Spätere Einträge werden bei der Auslosung nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist. Die Mainova AG kann für jegliche technische Störungen, insbesondere Ausfälle der Website, des Telefonnetzes, des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer nicht verantwortlich gemacht werden.
7. Die gewinnende Person der Tickets wird unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist ausgelobt und unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten Angaben per E-Mail benachrichtigt. Der Gewinnanspruch erlischt sofort bei ausbleibender Gewinnbestätigung per E-Mail oder Telefon innerhalb von 48 Stunden. Die Mainova AG ist dann berechtigt, eine neue Person auszulosen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
8. Alle personenbezogenen Daten der teilnehmenden Personen werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt und nach Abschluss des Gewinnspiels unverzüglich gelöscht. Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe ist für die Durchführung des Gewinnspiels oder die Nutzung des Gewinns erforderlich und es liegt eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis vor. Im vorliegenden Fall werden Daten an folgende Dienstleister übermittelt, die mit der Durchführung des Gewinnspiels im Wege der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28DSGVO beauftragt wurden: Sportfive Germany Consulting GmbH, Lindleystr.12, 60314 Frankfurt am Main; Eintracht Frankfurt Fußball AG, Im Herzen von Europa 1, 60528 Frankfurt am Main. Es steht jeder teilnehmenden Person frei, ihre Teilnahme am Gewinnspiel sowie ihre Einwilligung zur Speicherung und Verwendung ihrer Daten zu widerrufen.
9. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Im Falle einer Verlegung des Heimspiels ist die gewinnende Person zur Teilnahme an der Ersatzveranstaltung in gleichem Umfang berechtigt wie an der verlegten Veranstaltung. In einem solchen Falle wird die Mainova AG die gewinnende Person unverzüglich über die organisatorischen Änderungen informieren. Eine Verlegung des Heimspiels durch dessen Veranstalter (die Eintracht Frankfurt Fußball AG, Im Herzen von Europa 1, 60528 Frankfurt), durch die DFL (Deutsche Fußball-Liga) oder aufgrund behördlicher Anordnungen etwa zur Gefahrenabwehr sowie sonstige Änderungen des Gewinns, die durch außerhalb des Einflussbereichs des Gewinnspiel-Veranstalters liegende Faktoren bedingt sind, begründen keine über die Berechtigung zur Teilnahme gemäß Satz 3 dieser Zifferhinausgehende Ansprüche der gewinnenden Person. Ein unter Zuschauerausschluss stattfindendes Heimspiel (sog. Geisterspiel) oder eine Absage des Heimspiels durch dessen Veranstalter, durch die DFL oder aufgrund behördlicher Anordnungen etwa zur Gefahrenabwehr sowie sonstige Änderungen des Gewinns, die außerhalb des Einflussbereichs des Gewinnspiel-Veranstalters liegen, begründen keine Ansprüche der gewinnenden Person gegenüber dem Gewinnspielveranstalter. Für diesen Fall entfällt der Anspruch der gewinnenden Person auf den Gewinnersatzlos und der Veranstalter wird insoweit von seiner Leistungspflichtfrei. Gleiches gilt für den Fall, dass die gewinnende Person auf den Besuch des Spiels verzichtet.
10. Die gewinnende Person akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktorenbedingt sind. Bitte beachten Sie, dass der Besuch des Spiels und die Verwendung der Eintrittskarten auch den AGB für Tages-Eintrittskarten der Eintracht Frankfurt Fußball AG unterliegen. Hier möchten wir insbesondere auf Ziffer 9(Bestimmungen zur Weitergabe der Eintrittskarte) verweisen. Sie finden die AGB unter: https://stores.eintracht.de/rechtliches/atgb-profis/
11. Der gewinnenden Person ist bekannt, dass die Mainova AG im Falle einer Gewinnerbegrüßung vor Ort, von der Veranstaltung Fotoaufnahmen(einschließlich Interviews) anfertigen oder anfertigen lassen kann. Die gewinnende Person überträgt die Mainova AG ohne örtliche, zeitliche und inhaltliche Einschränkungen das exklusive Recht zur beliebig häufigen Nutzung der durch die Mainova AG von der gewinnenden Person erstellten Fotoaufnahmen(einschließlich Interviews) in unveränderter, bearbeiteter oder neu organisierter Form. Dies schließt auch die Nutzung des Materials im Internet, sowie als Bestandteil von redaktionellen Nachberichten in Printtiteln mit ein. Die gewinnende Person ist damit einverstanden, dass ihr Vor-und Zuname im Internet und in anderen Medien zum Zwecke des Nachberichtes auf den Gewinn genannt wird.
12. Die Entscheidungen der Mainova AG sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden. Die Mainova AG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweiseauszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden. Den teilnehmenden Personen stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegenüber der Mainova AG zu.
13. Jegliche Schadenersatzverpflichtung von der Mainova AG und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
14. Die Mainova AG kann einzelne Personen von der Teilnahme an Gewinnspielen ausschließen. Die Mainova AG schließt Personen an Gewinnspielen insbesondere dann aus, wenn sie die Teilnahmebedingungenmissachten oder versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels zu beeinflussen oder zu stören. Personen, deren Handlungen unter diesen Paragraphen fallen, kann die Mainova AG die Gewinnausschüttung verwehren.
15. Die Mainova AG behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.
16. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.